BASAK CONSULTING · Stundensatz-Rechner
Ihre Zahlen bleiben in Ihrem Browser · Werte Stand 10/2026
Für Selbstständige

Was muss Ihre Stunde wirklich kosten?

Viele Selbstständige rechnen mit 40 Stunden pro Woche und vergessen Urlaub, Krankheit, Verwaltung und Vorsorge. Stellen Sie links Ihre Werte ein und sehen Sie, welcher Stundensatz nötig ist.

Speziell für: Handwerk · Handelsvertreter

Ihr Mindest-Stundensatz
–pro abrechenbarer Stunde, zzgl. USt.
Nötig
–
Sie verlangen
–
––
Alles hier sind Schätzungen. Der Rechner gibt eine Orientierung, keine Steuer- oder Finanzberatung. Passen Sie die Werte an Ihre Situation an.
füllt typische Beispielwerte ein, die Sie anpassen können
für gesetzliche Feiertage und Kirchensteuersatz

Was Sie brauchen

was Sie privat zum Leben brauchen: Miete, Lebensmittel, Auto, Freizeit …
pro Monat: Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenvorsorge (gesetzlich, Versorgungswerk oder Basisrente). Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Lebensversicherungen bitte bei „Für Ihr Leben“ einrechnen – sie mindern die Steuer meist nicht.
Wie werden Sie veranlagt?
Wie ist Ihre Tätigkeit steuerlich eingestuft?
Auto, Büro, Software, Versicherungen, Werkzeug …

Ihre Zeit

Planen Sie Krankheit ein, auch wenn Sie selten krank sind. Beschäftigte fehlten 2025 im Schnitt 19,5 Kalendertage (DAK), das sind rund 14 Arbeitstage.
Beispiel: Von 8 Stunden gehen 3 für Angebote, Fahrten, Buchhaltung und Kundensuche drauf. Bezahlt werden 5 Stunden, also rund 60 %.

Heute

So rechnet der Rechner
  • Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG), Solidaritätszuschlag mit Freigrenze, auf Wunsch Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %).
  • Kranken-, Pflege- und Rentenvorsorge werden als Sonderausgaben abgezogen (im Rahmen des Reglers innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge).
  • Gewerbliche Tätigkeit: Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 €, Steuermesszahl 3,5 % und Ihrem Hebesatz; Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG (bis zum 4-Fachen des Messbetrags). Die Kirchensteuer bemisst sich wie gesetzlich vorgesehen ohne diese Anrechnung.
  • Verheiratet, Partner/in verdient selbst: Splittingtarif auf das gemeinsame Einkommen; angesetzt wird nur die Mehrsteuer, die durch Ihr Einkommen entsteht.
  • Nicht berücksichtigt: Kinder und Kinderfreibeträge, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, weitere Einkünfte, Umsatzsteuer.
  • Arbeitstage: alle Wochentage der nächsten 12 Monate, abzüglich der gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslands, Urlaub und Krankheit. Regionale Feiertage einzelner Gemeinden sind nicht berücksichtigt.
  • Stundensatz = (Gewinn vor Steuern + Betriebskosten) × (1 + Rücklage) ÷ abrechenbare Stunden, ohne Umsatzsteuer.
Wo die Zeit bleibt

Von 365 Tagen zu den Stunden, die Geld bringen

Wohin jeder Euro geht

So setzt sich Ihr Stundensatz zusammen

––
Umsatz pro Jahr
–

–

Preise anheben, ohne sich zu rechtfertigen?

Schreiben Sie uns: Wir prüfen Ihre Kalkulation und wie Sie einen neuen Preis sicher kommunizieren.

basak@basak-consulting.de
Ratgeber

Stundensatz berechnen: So kalkulieren Selbstständige richtig

Ein Stundensatz muss mehr tragen als das eigene Gehalt: Vorsorge, Betriebskosten, Steuern, Rücklagen – und er muss in deutlich weniger Stunden verdient werden, als man arbeitet. Wer seinen Satz vom Angestelltengehalt ableitet oder bei der Konkurrenz abschaut, liegt deshalb oft zu niedrig.

Die Formel in drei Schritten

  1. Jahresbedarf bestimmen: Was Sie zum Leben brauchen (netto), plus Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge, plus Betriebskosten, plus Einkommensteuer auf den Gewinn, plus eine Rücklage für Ausfälle und Investitionen.
  2. Abrechenbare Stunden ermitteln: Arbeitstage im Jahr minus Urlaub, Feiertage und Krankheitstage, mal Stunden pro Tag – und davon nur der Anteil, den Sie Kunden tatsächlich in Rechnung stellen können.
  3. Teilen: Jahresbedarf geteilt durch abrechenbare Stunden ergibt den Mindest-Stundensatz, netto ohne Umsatzsteuer.

Mindest-Stundensatz = Jahresbedarf ÷ abrechenbare Stunden
Abrechenbare Stunden = (Arbeitstage − Urlaub − Feiertage − Krankheit) × Stunden pro Tag × abrechenbarer Anteil

Ein Beispiel aus der Beratung

Mit den Beispielwerten des Rechners (Beratung, Niedersachsen, 5 Tage à 8 Stunden, 28 Urlaubstage, 10 Krankheitstage, 55 % abrechenbar) ergibt sich ungefähr:

PositionWert
Arbeitsstunden im Jahrca. 1.736 h
davon abrechenbar (55 %)ca. 955 h
nötiger Stundensatzca. 94 €

Von gut 1.700 Arbeitsstunden bleiben also nur rund 950, die Umsatz bringen. Der Rest geht in Angebote, Fahrten, Buchhaltung und Kundensuche – Zeit, die trotzdem bezahlt werden muss.

Für Ihre Branche: Stundensatz im Handwerk · Provision für Handelsvertreter

Die häufigsten Fehler

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis brutto oder netto?

Netto, also ohne Umsatzsteuer. Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer hinzukommt, hängt von Ihrer steuerlichen Situation ab – das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wie viele Stunden kann ich realistisch abrechnen?

Das hängt stark von der Tätigkeit ab: Im Service oder in der Pflege oft 75–85 %, in Beratung, Training oder Kreativberufen eher 45–65 %. Der Rechner füllt je Tätigkeitsfeld einen typischen Schätzwert vor, den Sie anpassen können.

Ich bin Handelsvertreter und werde über Provision bezahlt. Hilft mir der Rechner?

Ja. Wählen Sie das Tätigkeitsfeld „Handelsvertreter/in“. Das Ergebnis zeigt, wie viel Provision jede Arbeitsstunde im Schnitt einbringen muss – eine gute Messlatte für Ihre Abschlüsse.

Muss ich Gewerbesteuer einrechnen?

Nur bei gewerblicher Tätigkeit, etwa im Handwerk, im Handel oder als Handelsvertreter. Freie Berufe zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn, und ein großer Teil der Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % gleicht sich das bei mittleren Gewinnen meist fast aus; bei höheren Hebesätzen oder kleinen Gewinnen bleibt eine spürbare Mehrbelastung. Der Rechner berücksichtigt das, wenn Sie „Gewerblich“ wählen. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, klärt im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Ich bin geschieden oder lebe getrennt. Was wähle ich?

„Alleinstehend“. Geschiedene und dauernd getrennt Lebende werden einzeln nach dem Grundtarif besteuert. Ausnahme: Im Jahr der Trennung ist die gemeinsame Veranlagung oft noch möglich. Unterhaltszahlungen an frühere Ehepartner sind hier nicht berücksichtigt.

Mein Ergebnis liegt deutlich über meinem jetzigen Preis. Was nun?

Erst prüfen, ob die Annahmen stimmen. Danach gibt es drei Hebel: den Preis anheben, den abrechenbaren Anteil erhöhen (weniger unbezahlte Zeit) oder Kosten senken. Wie Sie eine Preiserhöhung gegenüber Kunden begründen, beantworten wir gern per E-Mail – schreiben Sie uns.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Alles wird in Ihrem Browser berechnet. Nur wenn Sie sich das Ergebnis per E-Mail zusenden lassen, werden die angezeigten Werte zum Versand übertragen.

Ihre Meinung zählt

Was beschäftigt Sie gerade am meisten?

Ein Klick genügt. Daraus entstehen unsere nächsten Werkzeuge.

Ihre Frage an uns
Ihre Rechenwerte werden nicht mitgesendet. Wir antworten ausschließlich per E-Mail. Datenschutz

Kostenlos · ohne Anmeldung

Ergebnis per E-Mail zusenden

Sie erhalten Ihre Eingaben und Ergebnisse als E-Mail – zum Ablegen oder als Grundlage für das Gespräch mit Ihrer Steuerberatung. Dazu erhalten Sie drei konkrete Hebel für Ihre Situation. Fragen dazu? Einfach auf die E-Mail antworten – Sie bekommen innerhalb von 5 Werktagen eine persönliche Antwort.

Wichtiger Hinweis

Werte geprüft: Stand Oktober 2026. Gesetzliche Werte wie Steuertarif, Beitragssätze und Grenzen werden regelmäßig geprüft und zum Jahreswechsel aktualisiert.

Dieser Rechner liefert eine grobe Schätzung auf Grundlage Ihrer Eingaben und allgemeiner Annahmen (z. B. Einkommensteuertarif 2026, Feiertage Ihres Bundeslandes). Basak Consulting e.K. ist keine Steuerberatung und leistet keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (§§ 2, 5 StBerG). Die Ergebnisse ersetzen auch keine Rechts- oder Finanzberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls; für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Für Ihre konkrete steuerliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater. Für Fragen zu Kalkulation, Preisen und Liquidität: Schreiben Sie uns Ihre Frage.

Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen, solange Sie sich das Ergebnis nicht per E-Mail zusenden lassen. · Basak Consulting e.K., Wildeshausen