AGB | Basak Consulting e.K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Basak Consulting e.K.

Basak Consulting e.K.
Inhaber: Ömer Basak
Am Fillerberg 15
27793 Wildeshausen
E-Mail: basak@basak-consulting.de
Webseite: basak-consulting.de

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Beratungsleistungen, Dienstleistungen, Analysen, Konzepte, Projektbegleitungen, Schulungen, Workshops und sonstigen Leistungen der Basak Consulting e.K., vertreten durch den Inhaber Ömer Basak.

1.2 Die Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmer, Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche oder private Auftraggeber im geschäftlichen Bereich.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Basak Consulting e.K. ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Basak Consulting e.K. erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

kaufmännische und betriebswirtschaftliche Beratung,

Unternehmenssteuerung und Controlling,

Liquiditätsplanung und Finanzplanung,

Prozessanalyse und Prozessoptimierung,

Projektcontrolling und Unternehmer-Cockpits,

Fördermittelvorbereitung und Antragsbegleitung,

Strategie- und Organisationsberatung,

Krisenfrüherkennung und wirtschaftliche Stabilisierung,

Vorbereitung von Bank-, Fördermittel- und Steuerberatergesprächen,

Entwicklung von Excel-, Controlling- und Auswertungstools,

operative Unterstützung im Rahmen vereinbarter Projekte.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Auftragsschreiben, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

2.3 Die Basak Consulting e.K. schuldet grundsätzlich eine Dienstleistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein konkreter Erfolg vereinbart wurde.

2.4 Beratungen, Einschätzungen, Konzepte, Planungen und Auswertungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote der Basak Consulting e.K. sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags, schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail-Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Daten rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt der Basak Consulting e.K. alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zahlen, Verträge, Auswertungen, Buchhaltungsdaten, Projektstände, Ansprechpartner und sonstigen Grundlagen rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen verantwortlich.

4.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Fehlbewertungen, die auf unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten der Basak Consulting e.K.

4.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass erforderliche interne Entscheidungen, Freigaben und Abstimmungen rechtzeitig erfolgen.

4.5 Soweit Zugänge zu Software, Datenräumen, E-Mail-Systemen, Buchhaltungsprogrammen, Banken, Förderportalen oder sonstigen Systemen erforderlich sind, stellt der Auftraggeber diese rechtzeitig zur Verfügung und stellt sicher, dass die Nutzung rechtlich zulässig ist.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

5.2 Vergütungen verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die Basak Consulting e.K. berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

5.5 Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen, Fremdkosten, Gebühren, Porto, Kopierkosten oder sonstige Auslagen werden nur dann gesondert berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder sie zur Durchführung des Auftrags erforderlich waren und vom Auftraggeber veranlasst wurden.

5.6 Bei Pauschalhonoraren sind nur die im Angebot ausdrücklich genannten Leistungen umfasst. Zusätzliche Leistungen, Erweiterungen oder Änderungswünsche werden gesondert vergütet.

6. Leistungsänderungen und Mehraufwand

6.1 Ändert oder erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, die Zielsetzung, Termine, Datenbasis oder Anforderungen, kann die Basak Consulting e.K. eine Anpassung der Vergütung und des Zeitplans verlangen.

6.2 Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungen, unvollständige Unterlagen, zusätzliche Abstimmungen, Korrekturschleifen oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, ist zusätzlich zu vergüten.

6.3 Die Basak Consulting e.K. wird den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab auf erkennbaren erheblichen Mehraufwand hinweisen.

7. Termine und Fristen

7.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

7.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Unterlagen, technischer Probleme beim Auftraggeber oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Basak Consulting e.K., verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

7.3 Die Basak Consulting e.K. haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Angaben des Auftraggebers verursacht werden.

8. Fördermittelberatung

8.1 Soweit die Basak Consulting e.K. bei Fördermittelthemen unterstützt, umfasst dies insbesondere die Strukturierung, Vorbereitung, Plausibilisierung, Zusammenstellung von Unterlagen und Begleitung der Antragstellung.

8.2 Die Basak Consulting e.K. schuldet keine Bewilligung eines Förderantrags und übernimmt keine Garantie dafür, dass Fördermittel gewährt, ausgezahlt oder nicht zurückgefordert werden.

8.3 Die Entscheidung über Bewilligung, Auszahlung, Kürzung, Ablehnung oder Rückforderung von Fördermitteln liegt ausschließlich bei der zuständigen Förderstelle, Behörde, Bank oder sonstigen Bewilligungsstelle.

8.4 Der Auftraggeber bleibt für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitige Einreichung aller Angaben und Unterlagen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.5 Steuerliche, rechtliche oder beihilferechtliche Prüfungen werden nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden und rechtlich zulässig sind.

9. Keine Rechts- oder Steuerberatung

9.1 Die Basak Consulting e.K. erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, soweit hierfür eine besondere gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist.

9.2 Rechtliche und steuerliche Hinweise erfolgen ausschließlich als allgemeine betriebswirtschaftliche Einschätzung und ersetzen keine Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstige hierfür zugelassene Berufsträger.

9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtlich oder steuerlich relevante Entscheidungen vor Umsetzung eigenverantwortlich durch geeignete Berufsträger prüfen zu lassen.

10. Excel-Tools, Auswertungen, Berechnungen und digitale Arbeitsergebnisse

10.1 Erstellt die Basak Consulting e.K. Excel-Tabellen, Auswertungstools, Liquiditätsplanungen, Controlling-Dateien, Projektpläne, Berechnungsmodelle, Dashboards oder sonstige digitale Arbeitsergebnisse, dienen diese der kaufmännischen Unterstützung und Entscheidungsfindung.

10.2 Berechnungen, Prognosen, Planungen und Simulationen beruhen auf Annahmen, Eingaben und Daten des Auftraggebers. Sie stellen keine Garantie für künftige wirtschaftliche Entwicklungen dar.

10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse vor Verwendung, Weitergabe oder Umsetzung eigenverantwortlich auf Plausibilität, Vollständigkeit und Eignung für den konkreten Zweck zu prüfen.

10.4 Die Basak Consulting e.K. haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage von Planungen, Prognosen oder Simulationen trifft, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten der Basak Consulting e.K. vorliegt.

10.5 Soweit Dateien Makros, Formeln, Schnittstellen oder automatisierte Berechnungen enthalten, ist der Auftraggeber für eine geeignete IT-Umgebung, Datensicherung und Virenprüfung verantwortlich.

11. Nutzungsrechte

11.1 An Konzepten, Unterlagen, Präsentationen, Berechnungen, Tabellen, Vorlagen, Methoden, Strukturen, Texten, Dashboards, Tools und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne geschäftliche Zwecke.

11.2 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Lizenzierung, Veräußerung oder sonstige Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Basak Consulting e.K. zulässig.

11.3 Die Basak Consulting e.K. bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungswissen, Strukturen, Berechnungslogiken und nicht kundenspezifische Bestandteile für andere Projekte weiterzuverwenden.

11.4 Kundenspezifische vertrauliche Informationen bleiben hiervon unberührt.

12. Vertraulichkeit

12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

12.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, wirtschaftliche Daten, Kundendaten, Kalkulationen, Verträge, Strategien, Projektinformationen, technische Informationen, Zugangsdaten und sonstige interne Informationen.

12.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

12.4 Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, der Auftraggeber zugestimmt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

13. Datenschutz

13.1 Die Basak Consulting e.K. verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

13.2 Soweit im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

13.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Basak Consulting e.K.

14. Haftung

14.1 Die Basak Consulting e.K. haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Basak Consulting e.K. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

14.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Fördermittel, ausgebliebene Finanzierung, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

14.5 Die Basak Consulting e.K. haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers beruhen.

14.6 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

15. Kündigung und Vertragsbeendigung

15.1 Laufende Beratungsverträge können nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung gekündigt werden.

15.2 Soweit keine besondere Kündigungsfrist vereinbart wurde, können laufende Beratungsleistungen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.

15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.4 Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zu vergüten.

15.5 Nach Vertragsbeendigung ist die Basak Consulting e.K. berechtigt, noch offene Vergütungsansprüche, Auslagen und bereits beauftragte Leistungen abzurechnen.

16. Referenzen

16.1 Die Basak Consulting e.K. darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

16.2 Ohne Zustimmung werden keine vertraulichen Projektdaten, internen Informationen oder personenbezogenen Daten veröffentlicht.

17. Verbraucherstreitbeilegung

17.1 Die Basak Consulting e.K. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.2 Diese Regelung gilt nur, soweit gesetzlich keine anderweitige Verpflichtung besteht.

18. Online-Vertragsschluss mit Verbrauchern

18.1 Die Leistungen der Basak Consulting e.K. richten sich grundsätzlich an Unternehmer und geschäftliche Auftraggeber.

18.2 Soweit ausnahmsweise Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherrechte.

18.3 Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderlichen Informationen sowie eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.

18.4 Soweit Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden und gesetzlich eine elektronische Widerrufsfunktion vorgeschrieben ist, wird diese nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Basak Consulting e.K.

19.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

19.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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