KI-Readiness-Check: Welche Pflichten gelten, wenn Ihr Betrieb KI nutzt?
Sobald im Betrieb KI-Werkzeuge wie ChatGPT, Copilot oder Gemini für die Arbeit genutzt werden, gelten Pflichten – vor allem aus der europäischen KI-Verordnung und der Datenschutz-Grundverordnung. Die gute Nachricht: Für die meisten kleinen Betriebe lassen sie sich mit wenigen, klaren Maßnahmen erfüllen.
| KI-Kompetenz der Mitarbeiter | Art. 4 KI-Verordnung: Maßnahmen ergreifen und nachweisen, z. B. Einweisung und Regel |
| Datenschutz | DSGVO: personenbezogene Daten nur mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, am besten gar nicht |
| Transparenz | Art. 50 KI-Verordnung: Wer Kunden mit einem KI-Chat antworten lässt, muss das erkennbar machen |
| Berufsgeheimnis | § 203 StGB: Patienten- und Gesundheitsdaten gehören nicht in KI-Werkzeuge ohne geprüften Vertrag |
Häufige Fragen
Muss ich meine Mitarbeiter zu KI schulen?
Wer KI im Betrieb einsetzt, muss nach Art. 4 der KI-Verordnung Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter zu fördern. Seit der Änderung vom 27. Juli 2026 ist kein bestimmtes Niveau mehr vorgeschrieben, wohl aber Maßnahmen. Eine kurze Einweisung, eine schriftliche KI-Regel und eine Liste, wer eingewiesen wurde, sind ein guter Start – und lassen sich nachweisen.
Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?
Personenbezogene Daten gehören nicht in kostenlose private KI-Konten. Wer mit Kundendaten arbeiten will, braucht ein Firmenkonto mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung – und sollte Daten trotzdem möglichst anonymisieren. Gesundheitsdaten und Berufsgeheimnisse (etwa in Praxen und Apotheken) sind besonders geschützt.
Wie realistisch sind die Zeitwerte?
Wir rechnen bewusst vorsichtig: je Person etwa 1,4 bis 1,9 Stunden pro Woche, verteilt auf drei Anwendungen. Nach einer Auswertung der Europäischen Zentralbank geben KI-Nutzer im Euroraum typischerweise rund 3 Stunden pro Woche an. Für das erste Jahr zeigt der Check zusätzlich die Hälfte, weil Einarbeitung Zeit braucht.
Ist die Muster-KI-Regel eine Rechtsberatung?
Nein. Sie ist ein Muster, das aus Ihren Antworten zusammengestellt wird, und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Sie dürfen sie für Ihren eigenen Betrieb frei nutzen und anpassen.
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Alles wird in Ihrem Browser berechnet, auch die beiden Dateien entstehen dort.
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