E-Auto als Firmenwagen 2026: Was sich wirklich rechnet
Beim Firmenwagen zählen drei Dinge: was das Auto den Betrieb kostet, was der Fahrer für die private Nutzung versteuert und – beim Kauf – wann der Betrieb die Kosten von der Steuer absetzen kann. Beim E-Auto gibt es an allen drei Stellen Vorteile. Ob sie reichen, hängt vor allem von den Kilometern und vom Spritpreis ab.
Die drei Steuervorteile im Überblick
| Private Nutzung | ¼ des Listenpreises (bis 100.000 €) |
| Abschreibung beim Kauf | 75 % im ersten Jahr (Kauf 7/2025 bis 12/2027) |
| Kfz-Steuer | befreit (Erstzulassung bis 2030, längstens bis 2035) |
Häufige Fragen
Gilt die 75-%-Abschreibung auch beim Leasing?
Nein. Abschreiben darf nur, wem das Auto gehört. Beim üblichen Leasing ist das die Leasinggesellschaft. Beim Kauf mit Finanzierung gehört das Auto dagegen Ihnen. Ausnahmen gibt es bei besonderen Leasingverträgen – das prüft Ihr Steuerberater am Vertrag.
Ist die 75-%-Abschreibung ein Steuergeschenk?
Nein, eine Verschiebung. Über sechs Jahre wird insgesamt genau der Kaufpreis abgeschrieben – nur viel früher. Sie zahlen im ersten Jahr weniger Steuer und in den Folgejahren mehr. Der Vorteil: Das Geld bleibt früher im Betrieb.
Gilt das auch für gebrauchte E-Autos und Hybride?
Die 75 % gelten nur für reine Elektrofahrzeuge. Nach Angaben aus der Fachpresse sind auch gebrauchte E-Autos begünstigt, wenn sie in diesem Zeitraum angeschafft werden. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
Lohnt sich das auch für eine Flotte, etwa im Lieferdienst?
Oft ja: Viele Kilometer, kurze Wege und Laden im Betrieb sind die besten Voraussetzungen für E-Autos. Bei Kauf gilt die 75-%-Abschreibung für jedes Fahrzeug – bei fünf Autos entsprechend fünfmal. Rechnen Sie aber auch die Ladestationen im Betrieb ein und prüfen Sie, ob Reichweite und Ladezeit zu Ihren Schichten passen. Das kann kein Rechner für Sie entscheiden.
Ist die Versicherung für E-Autos günstiger?
Nicht grundsätzlich. Nach Angaben der Versicherer haben E-Autos seltener Schäden, die Reparatur kostet aber deutlich mehr als beim Verbrenner. Achten Sie auf Leistungen für den Akku, das Ladekabel und die Wallbox. Lassen Sie sich für beide Fahrzeuge ein Angebot machen und tragen Sie die Beträge im Rechner ein.
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