BASAK CONSULTING · E-Auto-Rechner
Ihre Zahlen bleiben in Ihrem Browser · Stand 10/2026
Firmenwagen und Flotten

Lohnt sich ein E-Auto für Ihren Betrieb?

Vergleichen Sie E-Auto und Verbrenner – gekauft oder geleast, als Dienstwagen oder für Ihre ganze Flotte vom Lieferdienst bis zum Außendienst. Der Rechner zeigt, was jedes Auto den Betrieb im Monat kostet, was bei privater Nutzung an Steuer anfällt und ab welchem Spritpreis sich das E-Auto rechnet.

Ihr Vorteil mit dem E-Auto
––
E-Auto
–
Verbrenner
–
––
Grobe Schätzung. Gerechnet wird für den Betrieb mit Beträgen ohne Mehrwertsteuer. Preise an der Tankstelle und für Strom tragen Sie mit Mehrwertsteuer ein – der Rechner zieht sie ab.

Kaufen oder leasen?

Ein Auto oder eine Flotte?

Stück
Bei mehreren gleichen Fahrzeugen rechnet der Rechner alles für die ganze Flotte hoch.
Dienstwagen, den der Fahrer auch privat nutzen darf.

Die beiden Autos

E-AutoVerbrenner
€
€
Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers inklusive Sonderausstattung – danach richtet sich die Steuer auf die private Nutzung.
€
€
%
%
Geschätzter Verkaufswert in Prozent des Kaufpreises. E-Autos verlieren bisher oft schneller an Wert – fragen Sie Ihren Händler nach einer Einschätzung.
€/Mon.
€/Mon.
Mit Sonderzahlung? Dann die Sonderzahlung durch die Laufzeit in Monaten teilen und zur Rate addieren.
0
€/Jahr
€/Jahr
Die Kfz-Steuer des Verbrenners steht im Steuerbescheid vom Zoll. Bei Transportern richtet sie sich nach dem Gewicht.
€/Jahr
€/Jahr
Vorbelegt gleich hoch. Lassen Sie sich für beide Autos ein Angebot machen: E-Autos haben seltener Schäden, die Reparatur ist aber teurer – einen allgemeinen E-Auto-Rabatt gibt es nicht.
kWh/100 km
l/100 km

Fahrten

km
km einfach

Preise an der Säule

–
Beispielwert – schieben Sie den Regler auf den Preis an Ihrer Tankstelle.
–
Laden im Betrieb oder zu Hause meist 0,25–0,40 €, an öffentlichen Säulen oft 0,50–0,79 €.

Wer fährt den Wagen privat?

Wer fährt den Wagen privat?
€/Jahr
Das Bruttogehalt laut Lohnabrechnung.
Daraus geschätzter Steuersatz–

Ihr Betrieb

€/Jahr
steht in Ihrer letzten Gewinnermittlung
Steuersatz auf den Gewinn (geschätzt)–
So rechnet der Rechner
  • Kosten für den Betrieb je Monat und Fahrzeug = Fahrzeug + Energie + Kfz-Steuer + Versicherung + Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben auf den Privatanteil, ohne Mehrwertsteuer. Wartung ist nicht enthalten.
  • Flotte: alle Werte je Fahrzeug × Anzahl. Bei „Nur betrieblich“ fällt die Steuer auf die private Nutzung weg; ein Fahrtenbuch oder ein Nachweis, dass privat nicht gefahren wird, ist dann wichtig.
  • Fahrzeug bei Kauf: Wertverlust = Kaufpreis minus Wert nach 6 Jahren, verteilt auf 72 Monate. Zinsen für eine Finanzierung sind nicht enthalten. Bei Leasing: die Monatsrate.
  • Energie = Kilometer × Verbrauch × Preis ohne Mehrwertsteuer.
  • Kfz-Steuer: Reine E-Autos sind bei Erstzulassung bis Ende 2030 befreit, längstens bis Ende 2035.
  • Private Nutzung: 1 % des Listenpreises je Monat plus 0,03 % je Entfernungskilometer zur Arbeit. Beim reinen E-Auto bis 100.000 € Listenpreis wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt, darüber die Hälfte. Der Listenpreis wird auf volle 100 € abgerundet.
  • Steuersatz: geschätzt aus Gehalt oder Gewinn nach dem Steuertarif 2026. Vom Gehalt werden pauschal 20 %, vom Gewinn 15 % für Vorsorge und Pauschbeträge abgezogen. Bei Verheirateten wird mit dem halben gemeinsamen Einkommen gerechnet, das Einkommen des Partners ist nicht berücksichtigt.
  • Belastung des Fahrers = geldwerter Vorteil × (Steuersatz + Sozialabgaben), ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Sozialabgaben auf den Privatanteil bei Angestellten: je rund 21 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Werte 2026). Liegt das Gehalt über 69.750 € im Jahr, fallen nur noch Renten- und Arbeitslosenversicherung an (rund 10,6 %), über 101.400 € keine mehr.
  • Steuersatz des Betriebs: GmbH und UG rund 30 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer). Einzelunternehmen: Steuertarif 2026 auf den Gewinn; die Gewerbesteuer wird weitgehend angerechnet.
  • Selbstständige: Die private Nutzung ist eine Entnahme und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert; die Abschreibung senkt Ihren Gewinn mit demselben Satz. Die 1-%- bzw. 0,25-%-Regel gilt nur, wenn das Auto zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Sozialabgaben fallen nicht an.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer: gerechnet ohne Sozialabgaben, wie bei beherrschenden Gesellschaftern üblich.
  • Nicht enthalten: Umsatzsteuer auf die private Nutzung.
Kosten für den Betrieb

Was jedes Auto im Monat kostet

Der Spritpreis entscheidet

Ab welchem Spritpreis rechnet sich das E-Auto?

–

Belastung für den Fahrer

Private Nutzung: 0,25 % statt 1 %

Steuer je Monat mit dem E-Auto––
Steuer je Monat mit dem Verbrenner––

–

Nur beim Kauf

75 % im ersten Jahr abschreiben

Für reine E-Autos, die von Juli 2025 bis Ende 2027 angeschafft werden, darf der Betrieb 75 % des Kaufpreises im ersten Jahr abschreiben – auch bei Kauf im Dezember.

Wann der Betrieb die Steuer spart

Steuerersparnis im 1. Jahr mit der 75-%-Regel–
Steuerersparnis im 1. Jahr bei gleichmäßiger Abschreibung–

–

Gut zu wissen

Beim Leasing gibt es keine 75 %

Die 75-%-Abschreibung bekommt nur, wem das Auto gehört – beim üblichen Leasing ist das die Leasinggesellschaft. Für Sie zählen die Raten als Betriebsausgaben, und die 0,25-%-Regel für die private Nutzung gilt beim geleasten E-Auto genauso. Schalten Sie oben auf „Kauf“, um den Unterschied zu sehen.

Kaufen, leasen oder finanzieren?

Schreiben Sie uns: Wir rechnen mit Ihnen durch, was das Fahrzeug für Ihre Liquidität bedeutet. Die steuerliche Gestaltung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

basak@basak-consulting.de
Ratgeber

E-Auto als Firmenwagen 2026: Was sich wirklich rechnet

Beim Firmenwagen zählen drei Dinge: was das Auto den Betrieb kostet, was der Fahrer für die private Nutzung versteuert und – beim Kauf – wann der Betrieb die Kosten von der Steuer absetzen kann. Beim E-Auto gibt es an allen drei Stellen Vorteile. Ob sie reichen, hängt vor allem von den Kilometern und vom Spritpreis ab.

Die drei Steuervorteile im Überblick

Private Nutzung¼ des Listenpreises (bis 100.000 €)
Abschreibung beim Kauf75 % im ersten Jahr (Kauf 7/2025 bis 12/2027)
Kfz-Steuerbefreit (Erstzulassung bis 2030, längstens bis 2035)

Häufige Fragen

Gilt die 75-%-Abschreibung auch beim Leasing?

Nein. Abschreiben darf nur, wem das Auto gehört. Beim üblichen Leasing ist das die Leasinggesellschaft. Beim Kauf mit Finanzierung gehört das Auto dagegen Ihnen. Ausnahmen gibt es bei besonderen Leasingverträgen – das prüft Ihr Steuerberater am Vertrag.

Ist die 75-%-Abschreibung ein Steuergeschenk?

Nein, eine Verschiebung. Über sechs Jahre wird insgesamt genau der Kaufpreis abgeschrieben – nur viel früher. Sie zahlen im ersten Jahr weniger Steuer und in den Folgejahren mehr. Der Vorteil: Das Geld bleibt früher im Betrieb.

Gilt das auch für gebrauchte E-Autos und Hybride?

Die 75 % gelten nur für reine Elektrofahrzeuge. Nach Angaben aus der Fachpresse sind auch gebrauchte E-Autos begünstigt, wenn sie in diesem Zeitraum angeschafft werden. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.

Lohnt sich das auch für eine Flotte, etwa im Lieferdienst?

Oft ja: Viele Kilometer, kurze Wege und Laden im Betrieb sind die besten Voraussetzungen für E-Autos. Bei Kauf gilt die 75-%-Abschreibung für jedes Fahrzeug – bei fünf Autos entsprechend fünfmal. Rechnen Sie aber auch die Ladestationen im Betrieb ein und prüfen Sie, ob Reichweite und Ladezeit zu Ihren Schichten passen. Das kann kein Rechner für Sie entscheiden.

Ist die Versicherung für E-Autos günstiger?

Nicht grundsätzlich. Nach Angaben der Versicherer haben E-Autos seltener Schäden, die Reparatur kostet aber deutlich mehr als beim Verbrenner. Achten Sie auf Leistungen für den Akku, das Ladekabel und die Wallbox. Lassen Sie sich für beide Fahrzeuge ein Angebot machen und tragen Sie die Beträge im Rechner ein.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Alles wird in Ihrem Browser berechnet.

Passend dazu: Liquiditäts-Schnellcheck · Mitarbeiterkosten-Rechner

Ihre Meinung zählt

Was beschäftigt Sie gerade am meisten?

Ein Klick genügt. Daraus entstehen unsere nächsten Werkzeuge.

Ihre Frage an uns
Ihre Rechenwerte werden nicht mitgesendet. Wir antworten ausschließlich per E-Mail. Datenschutz

Kostenlos · ohne Anmeldung

Ergebnis per E-Mail zusenden

Sie erhalten Ihre Eingaben und Ergebnisse als E-Mail – zum Ablegen oder als Grundlage für Ihre Entscheidung zwischen E-Auto und Verbrenner. Dazu erhalten Sie drei konkrete Hebel für Ihre Situation. Fragen dazu? Einfach auf die E-Mail antworten – Sie bekommen innerhalb von 5 Werktagen eine persönliche Antwort.

Wichtiger Hinweis

Werte geprüft: Stand Oktober 2026 am Gesetzestext: § 7 Abs. 2a EStG (75 %), § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (private Nutzung), § 3d KraftStG (Kfz-Steuer).

Dieser Rechner liefert eine grobe Schätzung auf Grundlage Ihrer Eingaben. Wartung, Ladestationen, Finanzierungszinsen und Förderungen sind nicht berücksichtigt; der Wert nach 6 Jahren und die Versicherung sind Ihre Angaben bzw. Schätzungen. Basak Consulting e.K. ist keine Steuerberatung und leistet keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (§§ 2, 5 StBerG). Ob die Steuervorteile für Ihr Fahrzeug gelten, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen. · Basak Consulting e.K., Wildeshausen