BASAK CONSULTING · Apotheken-Honorarcheck 2027
Ihre Zahlen bleiben in Ihrem Browser · Werte Stand 10/2026
Für Apothekeninhaber

Apotheken-Honorarcheck 2027: Was bleibt wirklich übrig?

Ab 1. Januar 2027 steigt das Fixum auf 9,50 €, der Kassenabschlag auf 2,07 €, und die nächste Gehaltsrunde steht an. Tragen Sie links Ihre Packungszahlen und Personalkosten ein und sehen Sie, wie sich das unter Ihren Annahmen auf das Rx-Ergebnis Ihrer Apotheke auswirken kann.

Veränderung Ihres Rx-Ergebnisses 2027 gegenüber 2026
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Honorarplus
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Mehrkosten
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Eine Orientierungsrechnung, keine Abrechnung. Gerechnet wird nur mit dem Festzuschlag (Fixum) und dem Kassenabschlag für Rx-Fertigarzneimittel. Die Beispielwerte entsprechen einer Durchschnittsapotheke, nicht Ihren Zahlen.

Ihre Packungen

Pck./Monat
Verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel laut Abrechnung Ihres Rechenzentrums, ohne Rezepturen, parenterale Zubereitungen und Hilfsmittel. Am besten der Monatsdurchschnitt 2026.
Pck./Monat
Privatrezepte (PKV, Beihilfe, Selbstzahler), ebenfalls nur Fertigarzneimittel.

Ihre Kosten

€/Jahr
Bruttolöhne einschließlich Arbeitgeberanteile, ohne Inhaber. Steht in Ihrer BWA oder im Lohnjournal.
Der Gehaltstarifvertrag ist frühestens zum 31.12.2026 kündbar. Wie hoch die Steigerung 2027 ausfällt, ist offen.
€/Jahr
Optional: Miete, Energie, Software, Rechenzentrum und Ähnliches.

Szenario

Berücksichtigt wird nur der Festzuschlag. Der 3-%-Zuschlag auf den Einkaufspreis verändert sich zusätzlich mit, ist hier aber nicht enthalten.
So rechnet der Rechner
  • Verglichen wird das Jahr 2027 mit dem Jahr 2026, so wie sich die Veränderung in Ihrer BWA zeigt. 2026 ist ein Mischjahr: Fixum 8,35 € bis Juni, 9,00 € ab Juli, im Durchschnitt 8,675 €. 2027: 9,50 €.
  • Kassenabschlag: 1,77 € brutto 2026, 2,07 € brutto ab 2027. Netto (ohne 19 % Umsatzsteuer) sind das 1,487 € bzw. 1,739 €, also 25 Cent mehr je GKV-Packung. Für Privatrezepte gilt kein Kassenabschlag.
  • Packungen werden gleichmäßig auf beide Halbjahre 2026 verteilt. Liefen bei Ihnen im zweiten Halbjahr deutlich mehr oder weniger Packungen, weicht der Vergleich etwas ab.
  • Alle Beträge netto, vor Steuern.
Herleitung

Woraus sich Ihr Ergebnis zusammensetzt

Mehrertrag Fixum GKV9,50 € statt Ø 8,675 € je Packung–
Mehrertrag Fixum Privat–
Höherer Kassenabschlagnetto −0,25 € je GKV-Packung–
Honorarveränderung–
Gehaltssteigerung–
Veränderung Rx-Ergebnis 2027–
Stellschrauben

Was Ihr Ergebnis am stärksten bewegt

1 Prozentpunkt mehr Gehaltssteigerung–pro Jahr
1 % weniger Rx-Packungen–pro Jahr, mindestens (nur Festzuschlag)

Ihre Meinung zählt

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Ratgeber

Apothekenhonorar 2027: Fixum rauf, Abschlag rauf – was bleibt?

Zum 1. Juli 2026 ist der Festzuschlag je Rx-Packung von 8,35 € auf 9,00 € gestiegen, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 9,50 €. Gleichzeitig erhöht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den Kassenabschlag ab 2027 unbefristet von 1,77 € auf 2,07 €. Für eine durchschnittliche Apotheke ist das unter dem Strich ein Plus. Ob es reicht, hängt vor allem von einer Zahl ab: der nächsten Gehaltsrunde.

Die Rechnung je Packung

je Rx-Packung, netto2026 (Ø)2027
Festzuschlag (Fixum)8,675 €9,50 €
Kassenabschlag (nur GKV)−1,487 €−1,739 €
Ertrag je GKV-Packung7,188 €7,761 €
Ertrag je Privat-Packung8,675 €9,50 €

Veränderung = GKV-Packungen × 0,573 € + Privat-Packungen × 0,825 € − Personalkosten × Gehaltssteigerung − weitere Mehrkosten

Gegenprobe: Für eine Durchschnittsapotheke mit rund 40.000 GKV- und 7.500 PKV-Packungen im Jahr ergibt sich gegenüber dem alten Honorar (8,35 € / 1,77 €) ein Plus von rund 18.000 € (GKV) und 4.300 € (PKV) je Halbjahr. Das entspricht der Rechnung der Pharmazeutischen Zeitung vom 18.06.2026.

Was der Rechner bewusst nicht enthält

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Packungszahlen?

In den Abrechnungsunterlagen Ihres Rechenzentrums oder in der Statistik Ihrer Warenwirtschaft. Nehmen Sie nur verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel; Rezepturen und parenterale Zubereitungen werden anders vergütet.

Warum vergleicht der Rechner mit 2026 und nicht mit dem Honorar vor der Reform?

Weil Sie 2027 Ihre Kosten mit dem Ertrag von 2026 vergleichen werden, nicht mit dem von 2025. Im zweiten Halbjahr 2026 gilt schon das Fixum von 9,00 €; ein Teil der Erhöhung steckt also bereits in Ihren aktuellen Zahlen. Den Effekt gegenüber dem alten Honorar zeigt der Rechner zusätzlich zur Einordnung.

Ist die Abschlagserhöhung wirklich beschlossen?

Ja. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 ist im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Erhöhung auf 2,07 € gilt ab 1. Januar 2027 und ist nicht befristet. In den Gesetzessammlungen im Internet steht bis Jahresende noch der geltende Wert von 1,77 €.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Alles wird in Ihrem Browser berechnet. Nur wenn Sie sich das Ergebnis per E-Mail zusenden lassen, werden die angezeigten Werte zum Versand übertragen. Eine Frage über das Feld „Ihre Frage an uns“ wird ohne Ihre Rechenwerte gesendet; Ihre E-Mail-Adresse nur, wenn Sie sie für eine Antwort angeben.

Passend dazu: Mitarbeiterkosten-Rechner · Liquiditäts-Schnellcheck

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Ergebnis per E-Mail zusenden

Sie erhalten Ihre Eingaben und Ergebnisse als E-Mail, zum Ablegen oder als Grundlage für Ihre Planung 2027. Dazu erhalten Sie drei konkrete Hebel für Ihre Situation. Fragen dazu? Einfach auf die E-Mail antworten – Sie bekommen innerhalb von 5 Werktagen eine persönliche Antwort.

Sie möchten solche Fragen laufend im Blick haben statt einmal im Jahr? Daran arbeiten wir mit KAMATOR. Oder sprechen Sie direkt mit uns: Frage stellen.

Wichtiger Hinweis

Werte geprüft: Stand Oktober 2026. Festzuschlag nach § 3 Abs. 1 Arzneimittelpreisverordnung: 9,00 € ab 01.07.2026, 9,50 € ab 01.01.2027. Apothekenabschlag nach § 130 Abs. 1 SGB V: 2,07 € ab 01.01.2027, geändert durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228).

Dieser Rechner ist eine vereinfachte Orientierungsrechnung auf Grundlage Ihrer Annahmen. Er bildet nur Festzuschlag und Kassenabschlag für Rx-Fertigarzneimittel ab und ersetzt keine Auswertung Ihrer tatsächlichen Abrechnungs- und Buchhaltungsdaten. Basak Consulting e.K. ist keine Steuerberatung und leistet keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (§§ 2, 5 StBerG); die Ergebnisse ersetzen auch keine Rechts- oder Finanzberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Für Fragen zu Planung, Personal und Liquidität Ihrer Apotheke: Schreiben Sie uns Ihre Frage.

Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen, solange Sie sich das Ergebnis nicht per E-Mail zusenden lassen. · Basak Consulting e.K., Wildeshausen