Apothekenhonorar 2027: Fixum rauf, Abschlag rauf – was bleibt?
Zum 1. Juli 2026 ist der Festzuschlag je Rx-Packung von 8,35 € auf 9,00 € gestiegen, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 9,50 €. Gleichzeitig erhöht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den Kassenabschlag ab 2027 unbefristet von 1,77 € auf 2,07 €. Für eine durchschnittliche Apotheke ist das unter dem Strich ein Plus. Ob es reicht, hängt vor allem von einer Zahl ab: der nächsten Gehaltsrunde.
Die Rechnung je Packung
| je Rx-Packung, netto | 2026 (Ø) | 2027 |
|---|---|---|
| Festzuschlag (Fixum) | 8,675 € | 9,50 € |
| Kassenabschlag (nur GKV) | −1,487 € | −1,739 € |
| Ertrag je GKV-Packung | 7,188 € | 7,761 € |
| Ertrag je Privat-Packung | 8,675 € | 9,50 € |
Veränderung = GKV-Packungen × 0,573 € + Privat-Packungen × 0,825 € − Personalkosten × Gehaltssteigerung − weitere Mehrkosten
Gegenprobe: Für eine Durchschnittsapotheke mit rund 40.000 GKV- und 7.500 PKV-Packungen im Jahr ergibt sich gegenüber dem alten Honorar (8,35 € / 1,77 €) ein Plus von rund 18.000 € (GKV) und 4.300 € (PKV) je Halbjahr. Das entspricht der Rechnung der Pharmazeutischen Zeitung vom 18.06.2026.
Was der Rechner bewusst nicht enthält
- Der 3-%-Zuschlag auf den Einkaufspreis ändert sich durch die Reform nicht, bewegt sich aber mit Packungszahl und Preisen.
- Die höhere Notdienstvergütung. Der Zuschuss je Packung steigt von 21 auf 41 Cent. Was davon je Notdienst ankommt, hängt von der Zahl aller geleisteten Dienste ab und lässt sich heute nicht seriös beziffern.
- Skonti. Was die Wiederzulassung bringt, hängt von Ihren Verhandlungen mit dem Großhandel ab.
- Neue Leistungen wie Impfungen, pharmazeutische Dienstleistungen oder die Rx-Abgabe ohne Rezept (bis 5 €).
- Steuern. Alle Werte sind netto vor Steuern.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Packungszahlen?
In den Abrechnungsunterlagen Ihres Rechenzentrums oder in der Statistik Ihrer Warenwirtschaft. Nehmen Sie nur verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel; Rezepturen und parenterale Zubereitungen werden anders vergütet.
Warum vergleicht der Rechner mit 2026 und nicht mit dem Honorar vor der Reform?
Weil Sie 2027 Ihre Kosten mit dem Ertrag von 2026 vergleichen werden, nicht mit dem von 2025. Im zweiten Halbjahr 2026 gilt schon das Fixum von 9,00 €; ein Teil der Erhöhung steckt also bereits in Ihren aktuellen Zahlen. Den Effekt gegenüber dem alten Honorar zeigt der Rechner zusätzlich zur Einordnung.
Ist die Abschlagserhöhung wirklich beschlossen?
Ja. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 ist im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Erhöhung auf 2,07 € gilt ab 1. Januar 2027 und ist nicht befristet. In den Gesetzessammlungen im Internet steht bis Jahresende noch der geltende Wert von 1,77 €.
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